Die Erdnussallergie gehört zu den schwersten Nahrungsmittelallergien, da sie bei einigen Betroffenen bereits bei kleinsten Mengen schwere allergische Reaktionen auslösen kann.

Die Erdnuss gehört aus botanischer Sicht zu den Leguminosen (Hülsenfrüchten) und nicht zu den Nüssen.

Kreuzreaktionen zu anderen Hülsenfrüchten, wie z.B. Linsen, Soja oder Erbsen sind möglich, treten jedoch selten auf. Das vermeiden von Hülsenfrüchten und Baumnüssen sollte individuell abgeklärt und mit dem zuständigen Arzt besprochen werden.


Die grundlegende Therapie besteht vor allem in der Vermeidung von Erdnuss und erdnusshaltigen Lebensmitteln.

Gerade dies stellt eine große Herausforderung für die Betroffen dar.


Lebensmittelkennzeichnung

In Deutschland und den Mitgliedsstaaten der EU gilt seit November 2005 die Verpflichtung Allergenkennzeichnung (Richtlinie 2003/89/EG). Alle Zutaten / Inhaltsstoffe (auch Erdnuss und erdnusshaltigen Lebensmittel), die in Europa besonders häufig Allergien auslösen, müssen im Zutatenverzeichnis verbindlich ausgewiesen werden.


Beispiel einer Zutatenliste – Schokolade

Ernährung bei Erdnussallergie

Zutaten: Zucker, Kakaobutter, Vollmilchpulver, pflanzliche Fette gehärtet, Kakaomasse, Haselnüsse, Milchzucker, Magermilchpulver, fettarmes Kakaopulver, Emulgator: Sojalecithin, Gerstenmalzextrakt, Aromen

Kann Spuren von Mandeln enthalten

Verpackte Ware

Die Kennzeichnungsvorschrift hat ausschließlich Gültigkeit für abgepackte Ware. Für den Erdnussallergiker ist es wichtig stets aufmerksam die Zutatenliste zu lesen (auch bei bereits bekannten Nahrungsmitteln, da sich Rezepturen verändern können).

Die Deklarationspflicht gilt auch für Erdnussöl. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, vor allem bei kalt gepresstem Erdnussöl, da es auch hier zu Kontaminationen kommen kann. Raffiniertes (wärmebehandeltes) Erdnussöl wird in der Regel besser vertragen, aber auch hier sei Vorsicht geboten bei Hochallergikern.


Lose Ware

Für lose abgegebene Ware (Bäckerei, Fleischerei, Eisdiele) gibt es keine adäquate Kennzeichnungsverordnung.

Hier hilft nur ein gezieltes Nachfragen. Im Zweifelsfall sollte auf das Produkt eher verzichtet werden und eine  Alternative gewählt werden.


Warnhinweise

Auf manchen Verpackungen gibt es sogenannte vorsorgliche Warnhinweise, die den Verbraucher auf mögliche Kontaminationen bei der Produktion, Lagerung oder beim Transport des Produktes hinweisen sollen.

Warnhinweise, wie z.B. „Kann Spuren enthalten von …“ sind bisher nicht rechtlich verpflichtend und einheitlich von der Firmen eingesetzt.

Deshalb ist in den meisten Fällen ein kontaktieren des Herstellers notwendig.


Hersteller kontaktieren

Folgende Stichwörter sollten Sie beim nachfragen an einen Hersteller verwenden:


1.Werden in der Firma Erdnüsse oder andere Schalenfrüchte verarbeitet?

2.Besteht ein Kontaminationsrisiko durch andere Produkte, welche ggf. Erdnüsse oder Schalenfrüchte enthalten?

3.Gibt es in der Firma getrennte Produktionsstätten für allergenhaltige und allergenfreie (erdnussfreie)Lebensmittel?


Vorsicht Spuren!

Bei folgenden Produktgruppen gibt es ein erhöhtes Kontaminationsrisiko:


  1. Getreideerzeugnisse, Müsli, Getreideriegel

  2. Backwaren (Kuchen, Kekse etc.)

  3. Brot mit Nussbestandteilen

  4. Schokolade, Riegel, Pralinen

  5. Aufschnitt und Käse mit Nüssen

  6. Fertigerichte (vorfrittierte Lebensmittel), Fertigsalate

  7. Desserts, Joghurt mit Müsli oder Nüssen

  8. Vegetarische Aufstriche, Bratlinge etc.

  9. Asiatische, südamerikanische oder orientalische Gerichte

  10. Eis aus der Eisdiele


In einem individuellen Ernährungsberatungsgespräch kann mehr Sicherheit im Umgang und im Alltag geübt und besprochen werden.


Lebensmittelliste

Lebensmittelliste mit Erdnuss-/Nussfreien Produkten im Sortiment.

Tabelle Nüsse 2011_2.doc


Weitere Ansprechpartner:


www.ak-dida.de

www.daab.de

www.vdd.de

www.vdoe.de

www.nussallergie.org